Erreichbarkeit und Reaktionszeiten für bestehende und potenzielle Mandanten.
Sie erreichen uns per E-Mail unter info@borrowork.com oder telefonisch unter 07960 790 3417. Schriftliche Korrespondenz richten Sie bitte an Fleischerallee 3a. Für dringende aktienrechtliche Anfragen empfehlen wir die telefonische Kontaktaufnahme während der Geschäftszeiten.
Standardanfragen werden innerhalb von zwei Werktagen beantwortet. Komplexe Sachverhalte, die eine Prüfung von Satzungsunterlagen oder Beschlussfassungen erfordern, erhalten innerhalb von fünf Werktagen eine erste Einschätzung. Die Reaktionszeit für Bestandsmandanten beträgt bei laufenden Restrukturierungsprojekten in der Regel 24 Stunden.
Für Mandate im Bereich der Corporate-Governance-Restrukturierung nach AktG gilt eine schriftliche SLA, die verbindliche Reaktions- und Bearbeitungsfristen für die Prüfung von Vorstandsvorlagen, Hauptversammlungsunterlagen und Beschlussentwürfen festlegt. Die SLA wird individuell im Mandatsvertrag vereinbart und orientiert sich am Umfang der zu prüfenden Dokumente.
Ein FAQ mit grundlegenden Informationen zu Vorstandshaftung nach §93 AktG, den Anforderungen des DCGK 2025 sowie zu formellen Fehlern bei der Hauptversammlungseinberufung finden Sie auf der Seite posts.html. Die dortigen Beiträge ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, bieten aber eine erste Orientierung zu aktuellen aktienrechtlichen Fragestellungen.
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